Willkommen in der Kanzlei RA Stefan Arnst
Mehr als jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden (2005: 51,9 % lt. Statistisches Bundesamt). Für die Betroffenen ergeben sich hierdurch weitreichende persönliche und wirtschaftliche Konsequenzen von zum Teil existentieller Bedeutung. Die Wahl ihres Rechtsanwaltes sollten Sie daher nicht dem Zufall überlassen.
Meine langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Familienrechts sowie die ständige Weiterbildung, die ich als Fachanwalt für Familienrecht betreibe, gewährleisten eine zuverlässige und fachlich kompetente Vertretung ihrer familienrechtlichen Angelegenheit.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind insbesondere:
- Vorsorgende Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung aus Anlaß von Trennung und Scheidung
- Zugewinnausgleich einschließlich Fragen der Immobilien- und Unternehmensbewertung
- Teilungsversteigerungsverfahren und deren Vermeidung
- Befreiung von Ehegattenbürgschaften und Kreditverbindlichkeiten, die allein im Interesse des Ehepartners begründet wurden
- Ermittlung von Unterhaltsansprüchen und deren Vollstreckung insbesondere bei Selbständigen
- Berufungsverfahren bei den Familiensenaten des OLG
- Internationales Familienrecht
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin oder übermitteln Sie ihr Anliegen über das Kontaktformular.