Die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung für eine Begrenzung des Unterhalts - die FuR-Redaktion zum Beschluss des BVerfG vom 11.03.12010
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.03.2010, Az.: 1 BvR 365/09 (Prozesskostenhilfe/Unterhaltsbegrenzung und -befristung)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2010 Heft 6, 333.
Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 11.03.2010 (Az.: 1 BvR 365/09) entschieden, dass wegen fehlender Klärung der Voraussetzungen einer Begrenzung und Befristung des Altersunterhalts Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. Die FuR-Redaktion weist darauf hin, dass Prozesskostenhilfe immer dann gewährt werden muss, wenn eine Rechtsfrage noch nicht geklärt ist. Die FuR-Redaktion betont, dass noch nicht alle Fragen zur Begrenzung und Befristung des Unterhalts geklärt sind, was vor allem für die Frage gilt, ob bei der Begrenzung des Altersunterhalts ebenfalls die nacheheliche Solidarität eine Rolle spielt.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Nadja Goldmann.