Die FuR-Redaktion kommentiert das Urteil des OLG Koblenz vom 16.03.2010 zur Erwerbsobliegenheit bei der Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG Koblenz vom 16.03.2010, Az.: 11 UF 532/09 (Betreuungsunterhalt/Erwerbsobliegenheit/Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2010 Heft 6, 354.
Betreut der unterhaltsbeanspruchende Elternteil neben einem gemeinschaftlichen Kind ein weiteres nicht gemeinschaftliches, sind nach der Entscheidung des OLG Koblenz vom 16.03.2010 (Az.: 11 UF 532/09) im Rahmen des § 1570 BGB nur die Belange des gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen. Eine Anwendbarkeit des Auffangtatbestandes des § 1576 BGB nimmt das Gericht nicht an, da es eine grobe Unbilligkeit in diesem Fall verneint. Die Redaktion hält diese Entscheidung für bedenklich. Der Antragstellerin war vorliegend zugemutet worden, ihren Arbeitsplatz zu wechseln und einen neuen zu suchen, der ihr eine 3/4 Stelle ermöglicht. Das Gericht hat jedoch keine Prüfung vorgenommen, ob das Finden einer solchen Arbeitsstelle überhaupt möglich ist. Darüber hinaus hätte ein möglicher Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB gegenüber dem Vater des nicht gemeinschaftlichen Kindes berücksichtigt werden müssen.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Judith Kaul.