Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen - die FuR-Redaktion kommentiert den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 07.08.2009
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Saarbrücken vom 07.08.2009, Az.: 6 UFH 58/09 (Kindesunterhalt/Gesteigerte Unterhaltspflicht/Vorteile des Zusammenlebens/Suchterkrankung als unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2010 Heft 6, 358.
Der Beitrag setzt sich mit dem Beschluss des OLG Saarbrücken vom 07.08.2009 (Az.: 6 UFH 58/09) auseinander. Danach bestimmt sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen auch nach den Mitteln, die bei zumutbarer Erwerbstätigkeit unter Umständen auch im Wege eines Ortswechsels erreicht werden könnten. Diese strengen Anforderungen an die zumutbare Erwerbstätigkeit seien sachgerecht, da gegenüber Minderjährigen eine gesteigerte Unterhaltspflicht bestehe, meint der Verfasser. Zu Recht habe das Gericht auch ausgeführt, dass neben einer vollschichtigen Arbeit nur ausnahmsweise eine Nebentätigkeit zumutbar sei. Kritisch zu betrachten sei jedoch die Tatsache, dass das OLG Saarbrücken den Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten, die Leistungen nach dem SGB II empfange und mit einem neuen Partner zusammenlebe, herabsenke.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Martin Funk.