Beteiligtenstellung des Kindes im Sorgerechtsverfahren - die FuR-Redaktion kommentiert den Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.10.2009
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.10.2009, Az.: 18 WF 229/09 (Sorgerechtsverfahren/Beteiligtenfähigkeit des Kindes)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2010 Heft 6, 359.
Der Beitrag setzt sich mit dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.10.2009 (Az.: 18 WF 229/09) auseinander. Bei erheblichen Interessengegensätzen zwischen vertretungsberechtigten Eltern könne die Bestellung eines Verfahrensbeistands zur Sicherung der Verfahrensrechte des Kindes ausreichen. Es müsse nicht stets und notwendigerweise ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Die Autoren begrüßen diese differenzierende Betrachtungsweise des OLG Stuttgart und stellen typische Fälle vor, in denen nach den §§ 1629 Abs. 2, 1795 BGB die gesetzlichen Vertreter kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Martin Funk.