Rimkus zu den Auswirkungen der Entscheidung des EGMR vom 03.12.2009 auf die elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern
Kurznachricht zu "Mehr Rechte für Väter: Auswirkungen der Entscheidung des EGMR zum Recht der elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder" von RA/FAFamR Karsten Rimkus, original erschienen in: ZFE 2010 Heft 6, 204 - 206.
Nach dem Urteil des EGMR vom 03.12.2009 (Nr. 22028/04, FamRZ 2010, 103) liegt in der Ablehnung eines Antrags des nichtehelichen Kindesvaters auf Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts wegen des entgegenstehenden Willens der Kindesmutter eine Verletzung des Diskriminierungsverbots. Dies stellt eine Ungleichbehandlung nichtehelicher Väter gegenüber ehelichen Vätern bei Trennung von der Kindesmutter dar. Rimkus hebt in diesem Zusammenhang die hiermit einhergehende Handlungspflicht des deutschen Gesetzgebers hervor, das Sorgerecht nichtehelicher Väter neu zu regeln. Zwischen der Minimal- und Maximallösung bevorzugt der Autor letztere. Hiernach würde sich das Sorgerecht ausschließlich nach der Elternschaft richten. Der nichteheliche Vater wäre in diesem Fall automatisch zur Mitsorge berechtigt, sofern er die Vaterschaft anerkenne, während im Rahmen der Minimallösung ein gemeinsames Sorgerecht nur auf Antrag eingeräumt werde.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Judith Kaul.