Wahlrecht des pflichtteilsberechtigten Erben - Herzog und Lindner untersuchen die Neufassung der §§ 2305, 2306 BGB
Kurznachricht zu "Ausgewählte Folgeprobleme der Erbrechtsreform - Teil 2: Das Wahlrecht des pflichtteilsberechtigten Erben, §§ 2305, 2306 BGB" von RAin Dr. Stephanie Herzog und RA beim BGH Richard Lindner, original erschienen in: ZFE 2010 Heft 6, 219 - 223.
Die Verfasser beschäftigen sich in dem vorliegenden zweiten Teil ihrer Beiträge zu ausgewählten Folgeproblemen der Erbrechtsreform mit dem Wahlrecht des pflichtteilsberechtigten Erben im Sinne der §§ 2305, 2306 BGB. Sie schildern zunächst die gesetzlichen Änderungen und gehen sodann insbesondere mit praxisrelevanten Tipps auf die Folgen für die erbrechtliche Gestaltung ein. So sei z.B. beim Behinderten- und Bedürftigentestament darauf zu achten, dass das Unterschreiten der Pflichtteilsquote zu einem Anspruch auf den Zusatzpflichtteil führen könne; diesen könne der Sozialhilfeträger auf sich überleiten. In einem dritten Abschnitt wird der Leser über die Folgen für den Pflichtteilsberechtigten informiert. Hier erörtern die Autoren die Voraussetzungen des Ausschlagungsrechts, die Ausschlagungsfrist und gehen abschließend kurz darauf ein, wie rechtlich und wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen für den Pflichtteilsberechtigten korrigiert werden können.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Dr. Andrea Martin.