Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht
Düsseldorf - Oberkassel

Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung

Was geschieht mit dem gemeinsamen Hausrat?

Unter Hausrat versteht man alle Gegenstände, die - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - für das Zusammenleben der Familie im Wohnbereich bestimmt sind. Darunter fällt also alles, was im täglichen Zusammenleben gebraucht wird, so z. B. auch der Familien- Pkw, der von der gesamten Familie genutzt wird. Gegenstände die einem Ehegatten alleine zugeordnet werden können (z .B. Arbeitsmittel, persönliche Erinnerungstücke, Schmuck, etc.) sind dagegen kein Hausrat.

Über den Hausrat sollten die Eheleute bei Auflösung der Wohngemeinschaft eine Einigung herbeiführen. Ist dies nicht möglich, muss ein gerichtliches Hausratsteilungsverfahren eingeleitet werden.

 zurück

Aktuelles

BGH: Abänderung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach ge... weiterlesen

Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter rückt näher

Die SPD-Bundesfraktion hat im Februar einen Antrag zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Paaren gestellt... weiterlesen

2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben ... weiterlesen