Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht
Düsseldorf - Oberkassel

Häufige Fragen bei Trennung und Scheidung

Habe ich Anspruch auf alleinige Nutzung der Ehewohnung?

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die weitere Nutzung der Ehewohnung nicht einigen können, muss das Familiengericht hierüber entscheiden. In der Regel wird das Gericht demjenigen Ehepartner die Wohnung zusprechen, der die gemeinsamen Kinder versorgt. Die Eigentumsverhältnisse sind hierbei nicht entscheidend, d.h. selbst wenn Ihnen die Wohnung nicht gehört, kann das Gericht Ihnen diese zumindest bis zur Rechtskraft der Scheidung zur alleinigen Nutzung zuweisen.

Voraussetzung hierfür ist aber immer, dass es für Sie unzumutbar ist, mit dem anderen Ehepartner weiter unter einem Dach zu leben. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei körperlichen Übergriffen eines Ehegatten, sie kann aber bereits darin liegen, dass die Wohnung schlichtweg zu klein ist um sie zwischen den Eheleuten sinnvoll aufzuteilen.

 zurück

Aktuelles

BGH: Abänderung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach ge... weiterlesen

Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter rückt näher

Die SPD-Bundesfraktion hat im Februar einen Antrag zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Paaren gestellt... weiterlesen

2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben ... weiterlesen