Rechtsanwalt Stefan Arnst
Fachanwalt für Familienrecht
Düsseldorf - Oberkassel

Stefan Arnst
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht

Persönliches:

1963 geboren in Düsseldorf
1986-1990 
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1991-1993
Referendarausbildung beim Landgericht Düsseldorf
1994 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
seit 1999 Fachanwalt für Familienrecht


Gerichtszulassungen:

Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.

Mitgliedschaften:

  • Düsseldorfer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechts-anwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.

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