Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.
Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechts-anwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.
Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach ge... weiterlesen
Die SPD-Bundesfraktion hat im Februar einen Antrag zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Paaren gestellt... weiterlesen
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben ... weiterlesen
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Rechtsanwalt Stefan Arnst • Fachanwalt für Familienrecht • Kaiser-Wilhelm-Ring 39 • 40545 Düsseldorf • Telefon: 02 11 - 600 85 77 - 0