Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.
Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechts-anwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben ... weiterlesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater... weiterlesen
Hält ein ehevertraglich vereinbarter Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der richterlichen Ausübungskontrolle nicht stand, so... weiterlesen
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Rechtsanwalt Stefan Arnst • Fachanwalt für Familienrecht • Kaiser-Wilhelm-Ring 39 • 40545 Düsseldorf • Telefon: 02 11 - 600 85 77 - 0