Stefan Arnst
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Persönliches:
1963 geboren in Düsseldorf
1986-1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität
zu Köln
1991-1993 Referendarausbildung beim Landgericht Düsseldorf
1994 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, seitdem schwerpunkt-
mäßig tätig im Bereich des Familienrechts
seit 1999 Fachanwalt für Familienrecht
Gerichtszulassungen:
Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.
Mitgliedschaften:
-Düsseldorfer Anwaltverein
-Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
-Deutscher Anwaltverein
-Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.